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Nein zum missratenen Jagdschutzgesetz

Nein zum missratenen Jagdschutzgesetz

Während die Welt mit der Klima- und der Biodiversitätskrise ringt, will das Schweizer Bundesparlament das Jagtgesetz revidieren.
Das Bundesparlament will das Jagd- und Schutzgesetz (JSG) revidieren. Es hat jedoch einen unakzeptablen Gesetzestext beschlossen, der den Artenschutz aushöhlt. Dagegen haben BirdLife Schweiz und andere Organisationen das Referendum ergriffen.

Der Vorstand des NVB Burgdorf empfiehlt, das Jagdschutzgesetz aus mehreren Gründen abzulehnen. Es darf nicht sein, dass Vögel und Säugetiere ohne Schaden anzurichten einfach zum Abschuss freigegeben werden können. Zudem dürfen geschützte Tierarten in der Schweiz nicht kantonal reguliert werden.

Grossraubtiere spielen bei der Waldverjüngung eine zentrale Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass über die Kantonsgrenzen hinaus das Gleichgewicht von Huf- und Raubtieren im Auge behalten wird.


Auch ein Komitee Jäger für Artenschutz unterstützt das Jagdgesetz nicht

Komitee für ein Nein (inkl. Namensliste und Argumentarium): www.jagdschutzgesetz.ch
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